Ihre Wünsche in guten Händen Tel. 06426 - 96 700 56
Was ist im Trauerfall zu tun?
Bitte setzen Sie sich zeitnah mit dem Bestatter
ihres Vertrauens in Verbindung.
Dieser bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.
Welche Dokumente werden im Trauerfall benötigt?
> ledig: original Geburtsurkunde
> verheiratet: original Heiratsurkunde
> verwitwet: original Heiratsurkunde und original Sterbeurkunde des Ehepartners
> geschieden: original Heiratsurkunde und original Scheidungsurteil
Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.
Weitere Dokumente:
Falls vorhanden:
Was Sie ebenfalls bedenken sollten:
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie mit dem beauftragten Beerdigungsinstitut oder der entsprechenden Stelle Kontakt aufnehmen. Dort wird man Sie über die Wünsche des Verstorbenen unterrichten. Auch wird Ihnen mitgeteilt, inwiefern eine Versicherung oder ein Vertrag mit der Bestattungstreuhand zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.
Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt.
Dies wird in einem Schreiben, das der zuständige Auskunftgeber (Angehörige) vom Ortsgericht automatisch erhält, abgefragt.
Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Orts-/ Nachlassgericht im letzten Wohnort
der/des Verstorbenen.
Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. (Allerdings erhalten Sie zuvor Post vom Ortsgericht.)
Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen. Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Ortsgericht beraten, ob Sie in Ihrem Fall überhaupt einen Erbschein benötigen. Diese ist mit Kosten verbunden!
Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss diese abgemeldet, bzw. ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden.
Bei der gesetzlichen Rente oder Pension wird, auf Antrag, eine Vorschusszahlung an die Witwe / den Witwer gezahlt
(drei volle Monatsrenten). Falls gewünscht, übernehmen wir diesen Antrag für Sie. Danach kann dann durch die Angehörigen
zeitgerecht ein Antrag auf Witwenrente / Witwerzahlung erfolgen.
(Details hierzu entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die Sie von uns nach der Bestattung erhalten.)
Die (gesetzliche) Kranken- und Pflegeversicherung wird, falls gewünscht, durch uns abgemeldet. Halten Sie dafür bitte die
Kranken-Versichertenkarte bereit. Ein Sterbegeld wird nicht mehr gezahlt
Falls gewünscht, legen wir Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor und beantragen die Auszahlung
der Versicherungsleistung für Sie.